Für unsere suchenden MIETKUNDEN

Unsere Leistungen nach neuer gesetzlicher Regelung (Bestellerprinzip)

Unter dem Begriff Bestellerprinzip ist eine Neuregelung der Provision für Immobilienmakler im Bereich der Wohnungsvermittlung verabschiedet. Sie sieht vor, dass Wohnungsvermittler von denjenigen bezahlt werden sollen, welche die Leistung des Maklers bestellen.

Das heißt für SIE als Mietkunden & Suchenden, dass Sie uns beauftragen können, Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechend eine geeignete Mietimmobilie für Sie zu suchen.
Sie können sich auch gerne vorab über unsere Datenbanksuche nach geeigneten Immobilien informieren.

Bei erfolgreicher Vermittlung bekommt unser Maklerbüro ein Vermittlungshonorar i. H. von 1 Monatsmiete zzgl. ges. MwSt.

Wir freuen uns auf Sie!

 
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